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5994194 Als 15-Jährige wurde Begum vom „IS“ angeworben, später verlor sie ihre Staatsbürgerschaft. Nun verwarf ein Gericht ihre Berufung. Shamima Begum wird die britische Staatsbürgerschaft entzogen. Undatiertes Foto Foto: ap MÜNCHEN taz „Wir sind uns einig, die Berufung abzulehnen“. Mit diesen Worten verwarf Sue Carr, leitende Richterin der englischen und walisischen Justiz am Londoner Hochgericht am Freitag die Berufung Shamima Begums. Insgesamt drei Richter waren an dem Fall beteiligt. Begum, heute 24 Jahre alt, wurde als 15-jähriges Mädchen gemeinsam mit zwei Freundinnen von der Terrorgruppe „Islamischer Staat (IS)“ angeworben. Sie verließ dazu ihre Heimat Bethnal Green im Osten Londons, und reiste ohne Wissen ihrer Eltern über die Türkei nach Syrien. Dort wurde sie mit einem aus den Niederlanden stammenden IS-Kämpfer verheiratet. Nach dem Zerfall des IS in Syrien fand sich Begum in einem Lager für ehemalige IS-Angehörige in Nordsyrien wieder. Der damalige britische Innenminister Sajid Javid hatte 2020 ihre britische Staatsangehörigkeit aufgehoben und ihr die Möglichkeit einer Rückkehr in das Vereinigte Königreich verwehrt: sie sei Mitglied einer terroristischen Organisation und stelle deshalb unter anderem eine Gefahr für die nationale Sicherheit dar. Nachdem ein Antrag ihrer Anwälte, wenigstens ihrem Berufungsverfahren persönlich in Großbritannien beiwohnen zu können, vom britischen Supreme Court (ebenfalls nach Berufung) abgelehnt worden war, wurde ihre eigentliche Berufung gegen die Entscheidung des Innenministers in ihrer Abwesenheit verhandelt. Sie verlor diesen Einspruch in erster Instanz im vergangenen Jahr. In der Berufung, zu der am Freitag das Urteil verlesen wurde, sollten verschiedene Aspekte ihres Falls weiter geprüft werden, darunter die Behauptung, dass sie als Minderjährige Opfer von Beeinflussung, sexueller Ausbeutung und Menschenhandel gewesen sei. Außerdem solle sie trotz einer zweiten Staatsangehörigkeit – Begum kam in London als Kind bangladeschischer Eltern zur Welt – durch den Entzug der britischen Staatszugehörigkeit de facto staatenlos geworden sein. Bangladesch stellte klar, dass die junge Frau aufgrund ihrer Vergangenheit nicht einreisen dürfe. Als weiteres Argument ihrer Berufung wurde die ungleiche Anwendung der Verfügung gegen Brit:innen muslimischen Glaubens genannt. Die drei Richter des Hochgerichts verwarfen jedoch alle Argumente. Richterin Sue Carr gab an, dass dem Innenminister alle erwähnten Aspekte bei seiner Entscheidung vorgelegen hatten, und dass es sein Recht war, diese Entscheidung zu treffen. Es sei zudem nicht bewiesen, dass sie tatsächlich Opfer von Menschenhandel gewesen sei. Sie möge durchaus unter dem Einfluss anderer gestanden haben, dann jedoch ihre eigene Entscheidung getroffen haben, so die Richterin. Zwischen ihrer Ausreise 2015 und der Aufhebung ihrer Staatszugehörigkeit sei außerdem zu viel Zeit vergangen. Carr gab an, dass manche das Urteil des Innenministers als hart ansehen mögen, während andere glauben würden, Begum hätte ihr Schicksal selber ausgesucht, doch das Gericht könne darüber keine Meinung haben. Begums Verteidiger, Daniel Furner, sagte, er werde weiter für Begums Rechte kämpfen, während das britische Innenministerium die Entscheidung im Namen der Sicherheit begrüßte. May Foa die Co-Direktorin der britischen Menschenrechtsorganisation Reprieve, die Mitberater der Verteidigung Begums sind, erklärte der BBC nach dem Urteil, dass, das Vereinigte Königreich das einzige Land unter den G20-Staaten sei welche ihren Bürger:innen die Staatsbürgerschaft entziehe, das an Methoden aus der deutschen Nazizeit erinnere. Bisher hätte es zudem auf Berufung von geheimen Informationen der Nachrichtendienste keine Angaben gegeben, weshalb Begum weiterhin eine Gefahr für die britische Staatssicherheit darstelle. . Fehler auf taz.de entdeckt? Wir freuen uns über eineMail an fehlerhinweis@taz.de! Inhaltliches Feedback? Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.Ursprünglich doppelte Staatsbürgerschaft, jetzt keine mehr
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Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette. Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren? Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de. Sie verließ dazu ihre Heimat Bethnal Green im Osten Londons zu verlassen, und reiste ohne Wissen ihrer Eltern über die Türkei nach Syrien zu reisen. @Stoffel Danke für den Hinweis. Wird korrigiert. Ich bin erschüttert über manche Kommentare und frage mich wo die Kommentatoren ihr Herz und ihre Menschlichkeit versteckt halten. Ich kann an dem Gerichtsurteil nichts falsches finden. Wo ist die Dame denn jetzt? Vielleicht kann sie ja dort bleiben. @Zahnow Gregor "Wo ist die Dame denn jetzt?" "2019 wurde sie in einem Flüchtlingslager in Nordsyrien gefunden, in dem sie noch immer lebt." Ich bin der Ansicht, dass sie dort besser aufgehoben ist, als in einem westlichen Land, dessen Werte sie nicht teilt. Pakistan oder Afghanistan kämen evtl. auch noch in Frage. U.a. dort ist der IS aktiv. Shamima Begum hat drei Kinder verloren, die sie seit ihrem IS-Anschluss bekommen hatte. Das jüngste ist im Flüchtlingslager verhungert: Dennoch hatte Begum sogar noch großes Glück, zumindest im Vergleich zu anderen Frauen, die sich dem IS angeschlossen hatten: Das waren leider keine Einzelfälle, sondern dies scheint im Islamischen Staat sogar systematisch so gemacht worden zu sein: @VanessaH Durchaus interessant. Auf der anderen Seite gibt es IS-Frauen, die mit ihren Kindern nach dem Zusammenbruch des Kalifats in die "Heimat zurückgekehrt" sind. Es ist schwer, sie nur als Opfer zu sehen, nachdem sie bei dem System mitgemacht haben - das andere Menschen verfolgt, versklavt und getötet hat. "... und ihr die Möglichkeit einer Rückkehr in das Vereinigte Königreich verwehrt: sie sei Mitglied einer terroristischen Organisation und stelle deshalb unter anderem eine Gefahr für die nationale Sicherheit dar." Vielleicht kann sie in einem arabischen Land ein neues Zuhause und Erfüllung finden. Ich frage mich ohnehin, was möchte sie als IS-Angehörige in einem westlichen Land? Das Leben dort entspricht doch in keinster Weise ihren Idealen. Eigentlich wäre ja Bangladesh in die Verantwortung zu nehmen. Aber: "Bangladesch stellte klar, dass die junge Frau aufgrund ihrer Vergangenheit nicht einreisen dürfe...." wohlgemerkt nicht wegen fehlender Staatsbürgerschaft, sondern Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Well, GB stellt sich auf denselben Standpunkt. Tough luck. Auch als Teenie ist man für sich verantwortlich. @maxwaldo Schon, aber Teenies treffen auch kreuzbescheuerte Entscheidungen. Die Frage sollte sich stellen: steht sie noch immer hinter dem IS? Wie steht sie heute dazu? Bereut sie ihre Entscheidung? Musste sie sich vor einem Gericht verantworten oder wird es noch müssen? @Stechpalme "Teenies treffen auch kreuzbescheuerte Entscheidungen." So was wie Auto der Eltern 'leihen' und gegen ein Schild setzen, Joints rauchen oder schwanger werden. "Der Verlust der Staatsangehörigkeit und die Staatenlosigkeit können" Sie ist aber nicht staatenlos. @maxwaldo Dass sie "angeworben" wurde, stimmt in dem Sinne auch nicht.
Bitte noch mal Korrekturlesen.
(Lt. einem Artikel in DIE ZEIT vom 23. Februar 2024, 13:04 Uhr.)
www.spiegel.de/pol...ien-a-1257023.html
www.oe24.at/oester...-sklavin/218136389
www.krone.at/547646
Diese Frauen waren nichts als Beute, wurden versklavt und grausam missbraucht, wie die Geiseln im Gaza-Streifen.
Oder soll sie nun ihr Leben lang dafür büssen müssen?
Der Entzug der Staatsbürgerschaft hat ja nicht nur zur Folge, dass sie nun in GB nicht mehr mitspielen darf, weil sie gegen die Regeln verstiess. Wir sind hier nicht beim Fussball, wo auch die vom Platz gestellten Spieler nach einer Zwangspause wieder mitmachen dürfen. Staatenlose können zwar bei anderen Ländern anklopfen und darum bitten, aufgenommen zu werden, aber die Chancen stehen schlecht, wenn nicht mal ihr ursprüngliches Heimatland sie will.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit und die Staatenlosigkeit können zu einer Reihe von Herausforderungen und Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen führen, darunter Zugang zu Rechten, Freizügigkeit, Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge, Rechtsschutz und soziale Integration.
Staatenlose sind das, was Aussätzige früher waren. Vor den Stadtmauern ungeschützt in der Kälte. Und das wohl für den Rest ihres Lebens. Weil sie als 15jährige S gebaut hat.
Aber sich einer Organisation anschliessen, die Länder erobern will?
Und ich wundere mich, warum auf England mit dem Finger gezeigt wird, während Bangladesch offenbar weder moralisch noch rechtlich in die Pflicht genommen wird. Warum eigentlich?
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